Die Kantonspolizei Bern hat Mitte März 2015 einen Mann angehalten, welcher verdächtigt wird, Einbrüche in Tankstellenautomaten begangen zu haben. Dem mutmasslichen Täter, welcher nicht geständig ist, werden solche Delikte in den Kantonen Bern, Luzern, Solothurn und Freiburg zur Last gelegt. Er...
Mitte März 2015 wurde durch die Kantonspolizei Bern ein Mann in Mötschwil kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Mann zur Verbüssung einer Haftstrafe ausgeschrieben war. Zudem stellten die Beamten fest, dass der Mann gestohlene Kennzeichen an seinem Auto angebracht hatte.
Nach weiterführenden, umfangreichen Ermittlungen werden dem Tatverdächtigen über 45 Diebstähle in den Kantonen Bern Luzern, Freiburg und Solothurn zur Last gelegt. In allen Fällen wurde an Tankstellen der Geldautomat aufgebrochen und die Geldkassette gestohlen. Das bei den Aufbrüchen mutmasslich verwendete Werkzeug konnte anlässlich einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden.
Bei den zwischen Mai 2014 bis März 2015 begangenen Einbrüchen entstand ein Sachschaden von über 30'000 Franken. Der Tatverdächtige dürfte dabei rund 30'000 Franken erbeutet haben.
Der 60-jährgie Mann, welcher nicht geständig ist, befindet sich in Haft. Er wird sich unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Straf- und Strassenverkehrsgesetz vor der Justiz verantworten müssen.
Nach weiterführenden, umfangreichen Ermittlungen werden dem Tatverdächtigen über 45 Diebstähle in den Kantonen Bern Luzern, Freiburg und Solothurn zur Last gelegt. In allen Fällen wurde an Tankstellen der Geldautomat aufgebrochen und die Geldkassette gestohlen. Das bei den Aufbrüchen mutmasslich verwendete Werkzeug konnte anlässlich einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden.
Bei den zwischen Mai 2014 bis März 2015 begangenen Einbrüchen entstand ein Sachschaden von über 30'000 Franken. Der Tatverdächtige dürfte dabei rund 30'000 Franken erbeutet haben.
Der 60-jährgie Mann, welcher nicht geständig ist, befindet sich in Haft. Er wird sich unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Straf- und Strassenverkehrsgesetz vor der Justiz verantworten müssen.


