De-Aging-Pornografie gilt als verbotene Kinderpornografie
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der über Instagram ein mit Filtern bearbeitetes Pornovideo verbreitet hatte. Obwohl die dargestellte Frau volljährig war, qualifizierte das Gericht den Inhalt als verbotene «nicht tatsächliche» Kinderpornografie im Sinne von Artikel 197 StGB.
29.12.2025 | 13:04
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