BAZG stoppt Schmuggel geschützter Vogelarten
BAZG stoppt Schmuggel geschützter Vogelarten
08.01.2026 | 09:47
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Über fünfzig Vögel wurden ohne die erforderlichen Zertifikate eingeführt. (Bildquelle: BAZG)
Ende 2024 deckte das BAZG einen international organisierten Schmuggel geschützter Vogelarten auf. Über 50 Vögel wurden illegal in die Schweiz eingeführt, rund 30 beschlagnahmt. Die Ermittlungen sind noch immer im Gange.
Durch Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr bekämpfen die Mitarbeitenden des BAZG unter anderem den Handel mit Arten, die gemäss dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) als bedroht eingestuft sind. Die Inspektorinnen und Inspektoren der Zollbetrugsbekämpfung des BAZG konnten den Handel mit geschützten Vogelarten ins Zentrum ihrer Ermittlungen rücken. Ausgangspunkt war die Anhaltung zweier portugiesischer Staatsangehöriger Ende 2024, die in illegale Einfuhren verwickelt waren.

Geretteter Vogel nach illegalem Transport (Bildquelle: BAZG)
Handel aus Italien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Portugal
Im November 2024 passierten zwei Männer im Alter von 54 und 46 Jahren mit Wohnsitz in der Westschweiz den Grenzübergang im Tunnel des Grossen Sankt Bernhard, ohne zu deklarieren, dass sie rund zehn geschützte Vögel transportierten. Die Ermittlungen ergaben, dass ein dritter portugiesischer Staatsangehöriger in diesen Handel zwischen der Schweiz, Italien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Portugal involviert war. Die drei Personen nutzten die Räumlichkeiten ihres Unternehmens, um die Vögel in Volieren unterzubringen.
In Zusammenarbeit mit dem BLV und den kantonalen Behörden wurde festgestellt, dass die in den Handel verwickelten Personen mehr als fünfzig Vögel illegal in die Schweiz eingeführt hatten – ohne die erforderlichen Zertifikate und mit gefälschten Kaufnachweisen – sowie Material zur Haltung von Vögeln. Der Gesamtwert dieser betrügerischen Einfuhren beläuft sich auf nahezu hunderttausend Franken.

Die sichergestellten Vögel wurden in eine spezialisierte Auffangstelle gebracht. (Bildquelle: BAZG)
Diese erste Untersuchung führte dazu, dass die Inspektorinnen und Inspektoren der Zollbetrugsbekämpfung Ende des vergangenen Jahres mit Unterstützung des BLV eine Kontrollaktion an der italienisch-schweizerischen Grenze in der Westschweiz und im Tessin durchführten. Rund dreissig CITES-Vögel wurden beschlagnahmt und in eine spezialisierte Auffangstelle gebracht. In vielen Fällen fehlten nicht nur die CITES-Zertifikate, sondern auch weitere für die Einfuhr von Vögeln erforderliche Bewilligungen.

Beschlagnahmter geschützter Vogel aus illegalen Import (Bildquelle: BAZG)
Die drei für den Handel von 2024 verantwortlichen Täter wurden wegen Verstössen gegen das Zollgesetz, das Mehrwertsteuergesetz, das Artenschutzgesetz sowie das Tierschutzgesetz angezeigt. Die Kontrollaktionen im Jahr 2025 führten zur Eröffnung mehrerer Untersuchungen in verschiedenen Westschweizer Kantonen.
Mehr als 180 Vertragsstaaten engagieren sich für CITES
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES, auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannt) ist ein internationales Handelsabkommen, das 1973 abgeschlossen und 1975 in Kraft gesetzt wurde. Es hat zum Ziel, die weltweite Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Zusammen mit der Schweiz haben sich mehr als 180 Länder zur Zusammenarbeit im Bereich des Artenschutzes verpflichtet.
Die durch CITES geschützten Arten sind je nach Grad der Bedrohung in drei Schutzkategorien eingeteilt. Anhang I enthält stark bedrohte Arten, deren Handel stark eingeschränkt oder teilweise sogar verboten ist (z. B. Elefanten und der Elfenbeinhandel). Die in den Anhängen II und III aufgeführten Arten könnten gefährdet werden, wenn ihr Handel nicht kontrolliert würde. Derzeit sind mehr als 6 000 Tierarten und 34 000 Pflanzenarten in den CITES-Anhängen aufgeführt.
Importe in die Schweiz werden überwacht
In der Schweiz erfordert die Einfuhr von Exemplaren dieser Arten stets ein CITES-Zertifikat aus dem Ursprungsland und – je nach Art – eine Einfuhrbewilligung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Sämtliche Einfuhren unterliegen einer Kontrolle. Für die Ausfuhr von CITES-Exemplaren ist für alle Arten ohne Ausnahme eine Ausfuhrbewilligung erforderlich. Diese Bewilligungen werden vom BLV ausgestellt, das jährlich zwischen 85 000 und 105 000 davon erteilt.
Das BAZG überwacht die Ein-, Aus- und Durchfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen sowie von Teilen oder Erzeugnissen daraus gemäss den Bestimmungen zum Artenschutz. Diese Überwachung betrifft nicht nur kommerzielle Sendungen, sondern auch Exemplare, die im Reiseverkehr mitgeführt werden.
Werden geschützte Tiere oder Pflanzen illegal oder ohne die erforderlichen Dokumente (CITES-Zertifikate) ein- oder ausgeführt, ergreift das BAZG Massnahmen (Zurückhaltung, Konsultation der zuständigen Stellen, Übergabe zur Beschlagnahmung, Strafverfahren).
Quelle der Polizeinachricht: BAZG
