Bergsturz am Piz Cengalo GR - Staatsanwaltschaft setzt Strafverfahren fort
Bergsturz am Piz Cengalo GR - Staatsanwaltschaft setzt Strafverfahren fort
31.01.2024 | 07:22
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Beim Bergsturz am Piz Cengalo 2017 sind acht Personen ums Leben gekommen. (Bildquelle: Polizeiticker)
Im Zusammenhang mit dem Bergsturz am Piz Cengalo im Jahr 2017 setzt die Staatsanwaltschaft Graubünden das Strafverfahren fort. Das Verfahren richtet sich gegen zwei Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung sowie eine Person, die im Auftrag des Kantons Graubünden tätig war. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Hintergrundinformationen
Am 23. August 2017 ereignete sich in der Val Bondasca am Piz Cengalo ein Bergsturz, bei dem drei Millionen Kubikmeter Fels in die Tiefe stürzten. Acht Menschen verloren dabei ihr Leben. Nachdem die Staatsanwaltschaft Graubünden die Strafuntersuchungen im Jahr 2019 eingestellt hatte, reichten die Hinterbliebenen dagegen Beschwerde ein und zogen den Fall bis vor Bundesgericht. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut. Die Staatsanwaltschaft Graubünden setzt das Strafverfahren nun fort. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.


