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Crans-Montana – Strafuntersuchung gegen Betreiber der Bar eröffnet

Crans-Montana – Strafuntersuchung gegen Betreiber der Bar eröffnet

04.01.2026 | 18:21

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Crans-Montana – Strafuntersuchung gegen Betreiber der Bar eröffnet

(Symbolbild) (Bildquelle: mdjaff by Freepik)

Nach dem tödlichen Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana hat die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen die beiden Betreiber eröffnet. Im Fokus stehen fahrlässige Tötung, Körperverletzung und Verursachung einer Feuersbrunst.

Die ersten Ermittlungsergebnisse zum Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 haben zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen die beiden Betreiber des Lokals geführt. Die Ermittlungen erfolgen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis.
Den Beschuldigten wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen.
Crans-Montana – Strafuntersuchung gegen Betreiber der Bar eröffnet

Symbolbild (Bildquelle: pexels.com)

Zwangsmassnahmen wurden bislang keine angeordnet, da derzeit keine Voraussetzungen für Untersuchungshaft erfüllt sind. Insbesondere bestehen keine Anhaltspunkte für Flucht-, Wiederholungs- oder Kollusionsgefahr.
Nach aktuellem Ermittlungsstand steht der Brandausbruch im Zusammenhang mit der Verwendung sogenannter «Fontänen». Dabei handelt es sich um pyrotechnische Gegenstände mit funken- und flammenerzeugendem Satz, die auf dem Boden platziert, befestigt oder in der Hand gehalten werden können.
Erste Zeugenaussagen berichten von einem Feuer, das sich sehr rasch ausbreitete und von starker Rauchentwicklung sowie grosser Hitze begleitet war. Die Ereignisse sollen sich innerhalb kürzester Zeit abgespielt haben.
Die weiteren Ermittlungen konzentrieren sich insbesondere auf die Auswertung der von der Gemeinde übermittelten Unterlagen, die Konformität der durchgeführten Arbeiten, die verwendeten Materialien, die Flucht- und Rettungswege, vorhandene Löschmittel sowie die Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften. Zudem wird geprüft, ob weitere strafrechtliche Verantwortlichkeiten bestehen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo VS

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