Kanton BE - Serieneinbrecher angeklagt
Kanton BE - Serieneinbrecher angeklagt
25.05.2018 | 08:00
Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben/Kapo Bern
(Symbolbild) (Bildquelle: fbhk (CC0))
Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hat am Donnerstag beim Regionalgericht Oberland Anklage gegen einen mutmasslichen Serieneinbrecher erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, im April 2017 mehrere Einbrüche und Einbruchsversuche auf Bankomaten und Geschäftsbetriebe verübt zu haben. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf fast 210'000 Franken.
Im Verlaufe des Aprils 2017 wurden mehrere Einbrüche und Einbruchsversuche auf
Geschäftsbetriebe und Bankomaten im Kanton Bern gemeldet. Die Kantonspolizei
Bern nahm in der Folge umgehend Ermittlungen auf. Gestützt auf Hinweise aus der
Bevölkerung konnte die Kantonspolizei Solothurn Ende April 2017 nach einem
Einbruchversuch auf einen Bankomaten in Bellach einen Tatverdächtigen
festnehmen.
Im Zuge weiterer Abklärungen erhärtete sich der Verdacht, wonach der
Mann in Verbindung mit den Fällen im Kanton Bern steht. Er wurde in der Folge per
Gerichtsstand in den Kanton Bern überführt und in Untersuchungshaft genommen.
17 Einbrüche in 20 Tagen
Nach umfassenden Ermittlungen werden dem 50-Jährigen nun insgesamt 17
vollendete und versuchte Einbrüche zur Last gelegt, die er innerhalb von nur zwanzig
Tagen verübt haben soll. In sieben Fällen - wovon einer im Kanton Solothurn und
einer im Kanton Freiburg situiert ist - hatte der Beschuldigte mutmasslich
Bankomaten aufgebrochen. In zehn weiteren Fällen werden dem Mann Einbrüche
und Einbruchsversuche auf Geschäftsbetriebe in den Kantonen Bern (4x) und
Solothurn (6x) zur Last gelegt.
Der Gesamtwert des erbeuteten Deliktsguts beläuft sich auf rund 210'000 Franken. Im Zuge der Straftaten entstand zudem Sachschaden in der Höhe von insgesamt zirka 310'000 Franken.
Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hat nach Abschluss der
Ermittlungen beim zuständigen Regionalgericht Oberland Anklage wegen
mehrfachem, teilweise versuchtem, banden- sowie gewerbsmässigem Diebstahl
erhoben. Zudem wird sich der mutmassliche Täter wegen Sachbeschädigung,
Hausfriedensbruch sowie Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz vor Gericht
verantworten müssen.
Artikelfoto: fbhk (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)

