Porto Ronco TI – Mit Königspython im Auto unterwegs
Porto Ronco TI – Mit Königspython im Auto unterwegs
05.09.2025 | 14:17
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Die Königspython wurde in einer Box auf dem Schoss des Beifahrers aufgefunden. (Bildquelle: BAZG)
Beamte des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherung (BAZG) haben Ende August in der Region Locarno zwei Männer angehalten, die in ihrem Auto eine lebende Königspython mit sich führten. Die beiden verfügten für die in Italien gekaufte Schlange nicht über die für geschützte Arten erforderliche CITES-Genehmigung, die für die Einfuhr notwendig ist.
CITES-Übereinkommen
Viele wildlebende Tier- und Pflanzenarten sind vom Rückgang oder vom Aussterben bedroht. Der Zoll überwacht die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen sowie deren Teilen oder Erzeugnissen gemäss den Bestimmungen zum Artenschutz (CITES Fauna und CITES Flora) sowohl für kommerzielle Sendungen als auch für den touristischen Verkehr. Erfolgt die Ein- oder Ausfuhr geschützter Tiere und Pflanzen illegal, kann die Ware als Zollpfand beschlagnahmt werden.


