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Solothurn – Feuerwerksverbot in Altstadt und Vorstadt

Solothurn – Feuerwerksverbot in Altstadt und Vorstadt

30.12.2025 | 09:22

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Solothurn – Feuerwerksverbot in Altstadt und Vorstadt

(Symbolbild) (Bildquelle: KI-generiert)

An Silvester gilt in der Altstadt von Solothurn sowie in Teilen der Vorstadt ein striktes Feuerwerksverbot. Im übrigen Stadtgebiet ist Feuerwerk nur zu bestimmten Zeiten erlaubt.

In der gesamten Altstadt und einem Teilgebiet der Vorstadt ist das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk verboten. Die Feuerwerksverbotszone wird wie folgt begrenzt:
  • Nördlich bis Werkhofstrasse
  • Östlich bis Werkhofstrasse, Rötistrasse
  • Südlich bis Dornacherstrasse
  • Westlich bis Krummturmstrasse, Parkanlage Krummturm, Wengibrücke, Postplatz und Westringstrasse
Solothurn – Feuerwerksverbot in Altstadt und Vorstadt

Feuerwerksverbotszone (Bildquelle: Stapo Solothurn)

Im gesamten übrigen Stadtgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk, das Lärm verursacht, nur vom 1. auf den 2. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo Solothurn

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