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Tödlicher Listerienbefall - 10 der 34 erkrankten Personen gestorben - Strafverfahren gegen Käserei im Kanton Schwyz eröffnet

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Tödlicher Listerienbefall - 10 der 34 erkrankten Personen gestorben - Strafverfahren gegen Käserei im Kanton Schwyz eröffnet

27.08.2020 | 06:38

Staatsanwaltschaft Innerschwyz

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Tödlicher Listerienbefall -  10 der 34 erkrankten Personen gestorben - Strafverfahren gegen Käserei im Kanton Schwyz eröffnet

(Symbolbild) (Bildquelle: paulsteuber (CC0))

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat im Zusammenhang mit dem Listerienbefall in Produkten einer inzwischen geschlossenen Käserei ein Strafverfahren eröffnet. Sie untersucht wegen Verdachts auf mehrfache fahrlässige Tötung, mehrfache fahrlässige Körperverletzung sowie Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Am 17. Juli 2020 hat der Kantonschemiker der Urkantone bei der Staatsanwaltschaft Innerschwyz eine Strafanzeige eingereicht gegen den Betriebsinhaber einer Käserei wegen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hatte bereits im Mai 2020 eine öffentliche Warnung erlassen und empfohlen, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. {% rectangle google_inline %}
Strafanzeige: 34 Erkrankungen, davon zehn mit tödlichem Verlauf
Gemäss der Strafanzeige seien seit 2018 mutmasslich 34 Erkrankungen auf denselben Listerien-Stamm zurückzuführen, wie er im Brie der Käserei nachgewiesen werden konnte. Dies hätten Analysen im Auftrag des Bundes ergeben. Zehn der 34 erkrankten Personen seien gemäss der Strafanzeige verstorben.
Strafverfahren eröffnet: Vorwürfe werden sorgfältig untersucht
Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat daher ein Strafverfahren eröffnet gegen den Betriebsinhaber der Käserei. Sie untersucht, ob der Betriebsinhaber verantwortlich ist für die Erkrankungen und gegen das Lebensmittelgesetz verstossen hat. Die Staatsanwaltschaft wird den Sachverhalt in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Schwyz sorgfältig klären und nach Abschluss der Untersuchung wieder kommunizieren. Für den beschuldigten Betriebsinhaber gilt die Unschuldsvermutung. Die Käserei ist inzwischen geschlossen.

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