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Unfallgefahr - Tour de Suisse Rad AG ruft Velos und E-Bikes zurück

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Unfallgefahr - Tour de Suisse Rad AG ruft Velos und E-Bikes zurück

08.04.2024 | 07:10

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Unfallgefahr - Tour de Suisse Rad AG ruft Velos und E-Bikes zurück

(Bildquelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen)

In Zusammenarbeit mit der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung, ruft die Tour de Suisse Rad AG nun verschiedene Velos und E-Bikes zurück. Es besteht eine Unfallgefahr. Bei betroffenen Modellen wird die Kabelführung und falls notwendig die Gabel vom Fachhändler kostenlos ersetzt.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus ?

Bei einigen Kombinationen kann es abhängig von der Kabelverlegung im Steuerrohr zu einem Kontakt der Bremsleitungen und Schaltkabel mit dem Gabelschaft kommen. Dies kann zu Schleifspuren am Gabelschaft und selten zu einer Einkerbung im Gabelschaft führen, was mit einer Unfallgefahr verbunden ist.
Unfallgefahr - Tour de Suisse Rad AG ruft Velos und E-Bikes zurück

(Bildquelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen)

Welche Produkte sind betroffen?

Vom Produkterückruf betroffen sind folgende Modelle:
  • Gravel / Commuter (2020, 2021, 2022)
  • Broadway 25 (2020, 2021)
  • Broadway 45 (2020, 2021)
  • Broadway Urban 25 (2020, 2021)
  • Broadway Urban 45 (2020, 2021)
  • Bügeleisen (2020, 2021)
  • Traveler (2020, 2021, 2022)
  • Traveler Urban (2020, 2021, 2022)
  • E-Swing (2019, 2020)
  • Rückenwind 25 (2020, 2021, 2022)
  • Rückenwind 45 (2020, 2021, 2022)
  • Wave (2019, 2020, 2021)
  • Lago Plus+ (2020)
Unfallgefahr - Tour de Suisse Rad AG ruft Velos und E-Bikes zurück

(Bildquelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen)

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Konsumentinnen und Konsumenten werden gebeten die betroffenen Modelle beim Fachhändler prüfen zu lassen. In jedem Fall wird präventiv die Kabelführung durch eine neue, optimierte Version ersetzt. Bei allfälligen Schleifspuren wird die Gabel durch Ihren Fachhändler kostenfrei ersetzt.
Quelle der Nachricht: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen

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